Die Landwirtschaftsgemeinschaft

Die LWG ist der Zusammenschluss von Landwirten und Verbrauchern, die sich ihrer Verantwortung gegenüber der Erde bewusst sind. Die LWG wurde 1981 gegründet, um den Dottenfelderhof mit seiner Betriebsgemeinschaft auf eine neue gesellschaftliche und ökonomische Basis zu stellen. Durch regelmäßige Treffen, gemeinschaftliche Beratungen über Strukturen und Investitionen sowie die tatkräftige Mithilfe im Betrieb entsteht eine fruchtbare Zusammenarbeit. Anfänglich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, wurde sie 1995 aus steuerrechtlichen Gründen in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Die vollständige, im Handelsregister hinterlegte Bezeichnung der LWG lautet: Landwirtschaftsgemeinschaft Dottenfelderhof Ernst Becker u. Partner KG. Die Kommanditgesellschaft soll kein Kapitalanlagemodell im heute üblichen Sinne darstellen, sondern ein wirkliches Beteiligungsmodell. Sie soll die gemeinsame Verantwortungsnahme und Zukunftsgestaltung für den Dottenfelderhof von Verbrauchern mit Landwirten ermöglichen.

Gründe für die Mitgliedschaft

Obwohl die Gründe für den Eintritt und die Mitwirkung in der LWG für jedes einzelne Mitglied unterschiedlich und individuell geprägt sind, soll hier doch versucht werden, einige dieser Gründe aufzuzeigen.

  • So ist es für viele ein Anliegen, die Biologisch-Dynamische Landwirtschaft nicht nur allgemein und unpersönlich (z.B. über eine Spende), sondern durch ein persönliches Verhältnis zu einem konkreten Hof zu unterstützen. Mit dieser direkten Verbindung kann man zur Existenzsicherung des Hofes beitragen, indem man Verantwortung übernimmt im Sinne einer Mitunternehmerschaft für den laufenden Betrieb.
  • Für viele, die regelmäßig auf dem Hof einkaufen und seine Produkte verzehren, ist der Dottenfelderhof ein wichtiger Teil des persönlichen Lebenszusammenhangs geworden. Dies wird verstärkt erlebt, wenn man Mitglied der Landwirtschaftsgemeinschaft ist und damit auch Einblick in den Gesamtzusammenhang des Hofes hat: im näheren Miterleben einer tier- und pflanzengemäßen Landwirtschaft, in der Mitarbeit an der Urproduktion als einer wirklich sinnvollen Tätigkeit.
  • Aus dem ökologischen Bewusstsein unserer Zeit heraus ist für manche Menschen die Sorge um die globale Gesunderhaltung der Erde Anlass für lokales Handeln, für die Herstellung bzw. Intensivierung einer Verbindung mit einem Hof und damit einer Fülle von Mitwirkungsmöglichkeiten.
  • Überlassen Sie die Verantwortung gegenüber der Erde nicht der Politik, sondern machen Sie hier mit.

Mitgliedschaft

Die Landwirtschaftsgemeinschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder zu pflegen und weiterzuentwickeln. Die Voraussetzungen und Grundsätze dazu sind im Kooperationsvertrag und im Schiedsvertrag niedergelegt. Die darin enthaltenen Regelungen bauen auf gegenseitigem Vertrauen und sind nicht gerichtlich einklagbar. Unterschiedliche Auffassungen sollen im Gespräch zur Einmütigkeit geführt werden. Streitfragen soll ein Schiedsgericht lösen. Beim Eintritt in die Landwirtschaftsgemeinschaft werden diese Verträge durch Unterschrift bestätigt. Die finanzielle Seite des Eintritts ist zur Zeit wie folgt festgelegt:

  • Jeder zahlt beim Eintritt in die LWG eine Kapitaleinlage von Euro 1.500.- (zahlbar in beliebigen Raten). Gemeinsam eintretende Ehepaare bzw. Lebensgefährten zahlen diesen Betrag nur einmal.
  • Jedes Mitglied (Ehepaare bzw. Lebensgefährten je einzeln) zahlt einen Pachtanteil von Euro 67,- pro Wirtschaftsjahr.
  • Jedes Mitglied (Ehepaare bzw. Lebensgefährten je einzeln) hat in jedem Wirtschaftsjahr ein Entnahmerecht von 100 kg Brotgetreide oder den Gegenwert von anderen Hofprodukten.

Regelmäßige Treffen der LWG-Mitglieder

Mehrmals im Jahr treffen sich die LWG-Mitglieder auf dem Hof und beginnen immer mit einem Feld-, Stall- bzw. Betriebsrundgang. Dabei haben die Mitglieder Gelegenheit, den landwirtschaftlichen Jahreslauf in seiner Metamorphose kennenzulernen.
Sie werden von den Landwirten informiert über Erfolge und Probleme in der Bewirtschaftung des Hofes, in Tierhaltung, Acker-, Obst- und Gemüsebau sowie der Gestaltung der umgebenden Landschaft und über die Entwicklungen des gesamten Hofes, zu dem auch die Landbauschule, die Vermarktung und die Bäckerei gehören.

Nach einer Kaffeepause wird an vorher vereinbarten Themen gearbeitet. Dabei werden z.B. Fragen der Bodenbearbeitung, der Düngung, der Qualität und Ernährung, der Weiterverarbeitung und des Handels, der Ausbildungssituation und anderes mehr behandelt. Aber auch wirtschaftliche und soziale Belange werden dargestellt, damit sich jedes Mitglied ein Bild von der notwendigen Bewältigung der Arbeit und Ökonomie der biologisch-dynamischen Landwirtschaft machen kann. Dazu gehört z.B. die Anteilnahme an anderen biologisch-dynamischen Höfen, mit denen der Dottenfelderhof in enger Beziehung steht. Durch Besprechungen der Finanzen und des Jahresabschlusses gewinnen die Mitglieder einen Einblick in den wirtschaftlichen Ablauf. Ebenso wird über bauliche Entwicklungen und Investitionen, aber auch über die Verwendung der Einlagen neuer Landwirtschaftsmitglieder - etwa für andere unterstützungsbedürftige Höfe - gemeinsam entschieden.

Es besteht für alle Mitglieder die Möglichkeit, auch durch praktische Mitwirkung Anteil zu nehmen. In der Pflege der Naturumgebung gibt es viele Aufgaben, die durch die Arbeitsbelastung der geschäftsführenden Landwirte etwas zu kurz kommen, z.B. Pflanzung und Pflege von Hecken und Feldgehölzen, Vogelschutz, Insektenpflege usw. In den Arbeitsspitzen sind auch helfende Hände bei Unkrautjäten, Äpfelernten etc. willkommen. Das Rühren der biologisch-dynamischen Spritzpräparate gibt die Möglichkeit, an dem zentralen Anliegen der Bodenbelebung und der Unterstützung der Gestaltungskräfte im Pflanzenbau mitzuwirken.

Aus dem Kreise der Mitglieder werden sogenannte Bevollmächtigte bestimmt, die gemeinsam mit den geschäftsführenden Landwirten die Landwirtschafts-gemeinschaft nach außen vertreten und die Zusammenkünfte inhaltlich und organisatorisch vorbereiten. Gemeinsam arbeiten sie an Fragen des Aufbaus der Landwirtschaftsgemeinschaft und der Ausgestaltung des Zusammenarbeitens und Wirtschaftens. Die Bevollmächtigten führen die Mitgliederliste, das Landwirtschaftskonto für Pachtzins und Einlagen und geben interessierten Menschen Auskünfte über Ziele und Arbeit der Landwirtschaftsgemeinschaft.