Geschichtliches vom Hof

Die erste urkundliche Erwähnung des Hofes stammt aus dem Jahre 976, als Kaiser Otto II. das Kloster Worms mit dem landwirtschaftlichen Anwesen "Dudtunfeld" belehnte. Der Dottenfelderhof blieb in klösterlichem Besitz bis zur Säkularisation 1803.

Die Landgrafen von Hessen als nachmalige Besitzer traten 1951 im Zuge der Bodenreform den Hof an die Nassauische Siedlungsgesellschaft ab. Von dieser Zeit an wurde er mehr und mehr Spekulationsobjekt (30 ha gingen auf diesem Wege verloren) und dadurch Gegenstand eines dramatischen Kampfes seiner Pächter um die Erhaltung.